RAL-
testierter Betrieb
Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß
vfdb-Richtline 12-09/01
Zur Verhütung von Bränden in Betriebsgebäuden ist es geboten – in vielen Unternehmen sogar gesetzlich vorgeschrieben - einen betrieblichen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Verfügt ein Unternehmen über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann kein eigener Mitarbeiter ausgebildet werden, muss ein externer Brandschutzbeauftragter angestellt werden.

Habekost+Fichtner stellt dazu fachlich qualifizierte und geschulte Fachkräfte gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01. Wir übernehmen als externe Brandschutzsachverständige die Errichtung und Einhaltung der speziellen Schutzziele in Ihrem Unternehmen.

Zu den Aufgaben unserer Brandschutzbeauftragten zählen u.a. folgende Aufgaben:

• Gefährdungsbeurteilung von Brandrisiken unterschiedlicher Betriebsteile,
• Sicherung der Lagerung von brandfördernden, chemischen oder explosionsgefährdeten Stoffen,
• Aufstellen und Aktualisierung von Brandschutzordnungen,
• Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen,
• Überwachung von Brandmeldeanlagen und stationären Löscheinrichtungen,
• Erstellen von Gefahrenabwehrplan, Alarmplan, Evakuierungsstrategie, Rettungswegeplan
• Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren und Aufsichtsbehörden.

sowie alle weiteren notwendigen Tätigkeiten.

Unsere Brandschutzbeauftragten sind von TÜV-Nord zertifiziert.

 

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